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Entgeltordnung

Unsere Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und vergüten die Unterrichtsstunden während des Schuljahres. Eine Aufteilung in 12 monatliche Teilbeträge erfolgt, um eine eventuelle monatliche Abrechnung erstellen zu können und um eine gleichmäßig hohe monatliche Abbuchung zu ermöglichen. Die Zahlung erfolgt durch das SEPA-Basis Lastschriftverfahren der Musikschule. Die einmalige Aufnahmegebühr über 20,00€ wird für den Instrumental- und Elementarunterricht der Grundstufe berechnet. Die GEMA-Lizenzgebühr über 10,00€ für Instrumental- und Ensembleunterrichte wird jährlich erhoben.


Breitenarbeit, Angebote an allgemeinbildenden Schulen

  • Bläserklasse, wöchentlich 2 x 45 Minuten: 300,-€ p.a. / 25,00€ p.m.
  • Bandklasse, wöchentlich 2 x 45 Minuten: 240,00€ p.a. / 20,00€ p.m.
  • Musizierkreise und weitere Angebote: 252,00€ p.a. / 21,00€ p.m.
    Das Unterrichtsentgelt für Musizierkreise kann sich durch Zuschüsse der Schulen oder des Landes reduzieren.
  • Musikgarten für Kleinkinder: einmalig 42,00€
  • Musikgarten für 3-4 jährige: einmalig 56,00€

Einzelunterricht

  • 30-minütiger Einzelunterricht: 864,00€ p.a. / 72,00€ p.m.
  • 45-minütiger Einzelunterricht: 1.308,00€ p.a. / 109,00€ p.m.
  • 45-minütiger Einzelunterricht im Rahmen der Begabtenförderung: 924,00€ p.a. / 77,00€ p.m.

Elementare Musikerziehung

  • Musikalische Früherziehung: 324,00 € p.a. / 27,00 € p.m.
  • Musik und Tanz im Kindergarten: 324,00€ p.a. / 27,00€ p.m.
  • Musikalische Grundausbildung: 324,00€ p.a. / 27,00€ p.m.

Ergänzungsfächer

  • für Teilnehmende ohne Hauptfachunterricht an der Musikschule: 240,00€ p.a. / 20,00€ p.m.
  • für Teilnehmende mit Hauptfachunterricht an der Musikschule: entgeltfrei

Erstattung bei Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Musikschule liegen, öfter als zweimal im Schuljahr aus, so werden dem Zahlungspflichtigen am Ende des Schuljahres die Entgelte für die darüber hinaus ausgefallenen Unterrichtsstunden erstattet. Wird eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die bei der Schülerin oder dem Schüler liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf Erstattung des Entgeltes.


Gruppenunterricht

  • 45-minütiger Partnerunterricht: 720,00€ p.a. / 60,00€ p.m.
  • 45-minütiger Gruppenunterricht: 540,00€ p.a. / 45,00€ p.m.
  • 45-minütiger Großgruppenunterricht: 504,00€ p.a. / 42,00€ p.m.

Leihinstrumente

Leihinstrumente können nur in Ausnahmefällen länger als ein Jahr ausgeliehen werden.

  • Leihgebühr: 144,00€ p.a. / 12,00€ p.m.

Schnupperkarte

  • für Instrumental- oder Vokalunterricht, 3 Unterrichtseinheiten zu jeweils 30 Minuten: einmalig 45,00€

10er Abonemment

10 Unterrichtseinheiten, die nach Absprache mit der Lehrkraft und dem Sekretariat gebucht werden können.

  • 1 Person, 30 Minuten: 255,00€ p.P.
  • 1 Person, 45 Minuten: 382,50€ p.P.
  • 2 Personen, 30 Minuten: 127,50€ p.P.
  • 2 Personen, 45 Minuten: 191,25€ p.P.
  • 2 Personen, 60 Minuten: 255,00€ p.P.
  • 3 Personen, 45 Minuten: 127,50€ p.P.
  • 3 Personen, 60 Minuten: 170,00€ p.P.
  • 4 Personen, 45 Minuten: 95,60€ p.P.
  • 4 Personen, 60 Minuten: 127,50€ p.P.

Fördermöglichkeiten

Die Entgeltzahlungen an die Musikschule können wie folgt durch andere Stellen bezuschusst werden.


Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen unter anderem eine Förderung in Höhe von monatlich 15,00€ für die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben - also für den Musikschulunterricht. Genauere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Kinder und Jugend, bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg und im Musikschulsekretariat.


Geschwisterermäßigung

Das Entgelt ermäßigt sich für Geschwister mit Kindergeldbezug auf jeden entgeltpflichtigen Unterricht wie folgt. Hiervon ausgenommen sind die zeitlich begrenzten Angebote, die unter Breitenarbeit aufgeführt sind.

  • 2 Kinder im entgeltpflichtigen Musikschulunterricht: 10% Ermäßigung der Entgelte
  • ab dem 3. Kind im entgeltpflichtigen Musikschulunterricht: 20% Ermäßigung der Entgelte

Förderkreis der Musikschule

Es ist möglich, beim Förderkreis der Musikschule einen Antrag auf Unterstützung bei der Finanzierung der Unterrichtsentgelte zu stellen.


Sozialermäßigung

Eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Die Sozialermäßigung wird ab dem Tag des Antragseingangs gewährt. Für die unter Breitenarbeit aufgeführten zeitlich begrenzten Kurse, das 10er Abo und die Schnupperkarte werden weder Sozial-, Geschwister- noch Mehrfachermäßigungen gewährt.