Die Musikschule stellt jedes Jahr für besonders begabte Schülerinnen und Schüler 30 Förderplätze zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die Teil unserer Begabtenförderung sind, erhalten einen 45-minütigen wöchentlichen Einzelunterricht gegen ein ermäßigtes Entgelt. Zur Ermittlung dieser förderungswürdigen Schülerinnen und Schüler findet jedes Jahr das sogenannte Leistungsvorspiel statt. Die Auswahl der durch unsere Lehrkräfte angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten trifft eine Jury, die sich aus den Instrumentalfachbereichsleitenden der Musikschulen zusammensetzt. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar und werden unter Berücksichtigung verschiedener Umstände getroffen. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler in der Musikschule wird bei der Beurteilung mit berücksichtigt. Zudem haben die jeweiligen Fachlehrkräfte vor dem Vorspiel die Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den einzelen Schülerinnen und Schülern abzugeben. Anfängerinnen und Anfänger können sich nach 2 Jahren Instrumentalunterricht an der Musikschule um einen Platz in der Begabtenförderung bewerben. Die Förderung dauert ein Schuljahr und kann im darauffolgenden Jahr durch ein erneutes Vorspiel bestätigt werden. Schülerinnen und Schüler, die an der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) der Musikschule teilnehmen und Schülerinnen und Schüler, die bei dem jährlich stattfindenden Wettbewerb Jugend musiziert hervorragende Ergebnisse erzielen, können ohne Teilnahme am Leistungsvorspiel in die Begabtenförderung aufgenommen werden.